Anwalt für Strafrecht

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Werden Sie von der Polizei einer Straftat beschuldigt? Liegt der gelbe Brief vom Gericht schon im Briefkasten? Irgendwann muss ein Fehler passiert sein. Ein solcher Fehler sollte nicht Ihr gesamtes Leben ruinieren.

Je früher Sie sich professionelle Hilfe suchen, desto besser können die Ergebnisse werden. Die Kanzlei Schwert & Schild kann heute mit Ihrer Verteidigung anfangen.

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Rechtsanwalt Mario Jagar, Strafverteidiger in München
Mario Jagar Strafverteidiger in München

Mandantenmeinungen

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So schnell geht es

  1. Anrufen

    Sie wählen die Nummer. Ein Anwalt nimmt ab, kein Callcenter.

  2. Fall schildern

    Kostenlose telefonische Erstberatung. Sie können offen mit dem Strafverteidiger sprechen – es gilt die anwaltliche Schweigepflicht.

  3. Verteidigen

    Wenn Sie gut informiert sind, dann können Sie auch gute Entscheidungen treffen. Erst Akteneinsicht, dann verteidigen. So machen es Profis.

Bewertungen aus dem Google-Profil

Was Mandanten nach dem Verfahren geschrieben haben.

Super Anwalt! Hat mir und meinem Vater geholfen aus einer, aus meiner Sicht ausweglosen Sache, herauszukommen! Super Rechtswissen und sehr motiviert!!!! Volle Weiterempfehlung und 6 von 5 Sternen!

M. RYBA

Ich bin absolut begeistert von der Arbeit von Herrn Jagar und seiner Kanzlei. Herr Jagar überzeugte durch tiefgehende Fachkenntnis, eine klare, transparente Kommunikation und ein echtes Engagement für mein Anliegen. Ich fühle mich bestens betreut und werde ihn jederzeit weiterempfehlen.

A. Atak

Guter Strafverteidiger.

H. Schorsten

Ich kann den Strafverteidiger Herrn Mario Jagar uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer einen engagierten und professionellen Anwalt sucht, ist hier in den besten Händen.

P. Hahn

Die Bewertungen wurden unverändert aus dem Google-Profil der Kanzlei übernommen. Rezensionen werden von Google nicht überprüft. Google sucht aber gezielt nach gefälschten Inhalten, um sie zu entfernen.

Fünf wichtige Regeln

Beherzigen Sie diese Regeln für einen guten Verlauf des Verfahrens.

Regel Nr. 1: Das Smartphone ist ein Verräter.

Gesichtserkennung und Fingerabdruck öffnen ein Telefon in Sekunden. Verwenden Sie eine PIN – zu deren Eingabe darf die Polizei Sie nicht zwingen.

Regel Nr. 2: Schweigen Sie zur Sache.

Reden Sie nicht mit der Polizei. Jedes Wort kann gegen Sie verwendet werden. Harmlos wirkende Aussagen können große Folgen haben.

Regel Nr. 3: Unterschreiben Sie nichts.

Wenn Ihnen die Beamten ein Formular hinlegen: unterschreiben Sie es nicht. Solche Vordrucke enthalten Ankreuzfelder, die für Beschuldigte häufig nachteilig vorbelegt sind. Keine Unterschrift ohne Ihren Verteidiger.

Regel Nr. 4: Umgang mit der Polizei.

Diskutieren Sie nicht mit der Polizei. Aber: Verlangen Sie bei einer „Polizeikontrolle“ eine nachträgliche schriftliche Begründung.

Regel Nr. 5: Es geht um Ihre Zukunft.

Ein Strafverfahren ist eine Ausnahmesituation. Ab dem ersten Gespräch übernehme ich die gesamte Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht – damit Sie den Kopf frei haben für Ihren Beruf, Ihre Familie und Ihr Leben.

Ihre Verteidigung in guten Händen

  • Strafprozess

    Hilfe bei Vorladung, Festnahme, Hausdurchsuchung, Gerichtsverfahren und Bewährungswiderruf.

  • Jugendstrafrecht

    Für Jugendliche und Heranwachsende gelten spezielle Vorschriften. Gerade bei jungen Menschen sammeln sich in kurzer Zeit viele Straftaten an.

  • Allgemeines Strafrecht

    Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Raub, Erpressung und natürlich auch Sexualstrafrecht sowie Geldwäsche.

  • Nebengebiete

    Betäubungsmittelstrafrecht, § 34 KCanG, § 52 WaffG, § 40 SprenG und § 148 GewO.

Häufige Fragen

Was kostet die Erstberatung?

Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Erst wenn Sie einen Verteidiger beauftragen, entstehen Kosten. Sie wissen vorher, was auf Sie zukommt.

Wie schnell bekomme ich einen Termin beim Anwalt?

Wer während der Bürozeiten anruft, spricht in den meisten Fällen direkt mit einem Anwalt. Ansonsten erhalten Sie einen Rückruf innerhalb eines Werktages.

Wie erreiche ich den Anwalt?

Sie erreichen die Kanzlei telefonisch, per E-Mail oder über das Upload-Formular. Termine können persönlich im Büro stattfinden oder über einen verschlüsselten Videocall.

Muss ich zum Termin bei der Polizei?

Meistens kann der Strafverteidiger den Termin abwenden. Nur in seltenen Fällen ist es sinnvoll, zur Polizei zu gehen, und dann nur nach Akteneinsicht und in Absprache mit dem Verteidiger.

Ein Anruf genügt.

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